BildungsTicket

Mit dem BildungsTicket sind Schülerinnen und Schüler sowie Frei­willigen­dienst­leistende mit Zug, Bus und Straßenbahn unschlagbar günstig unterwegs. Das Ticket kostet nur 15 Euro im monatlichen Abo und gilt im gesamten VVO-Gebiet.

Ob als ABC-Schütze oder in der Abschlussklasse – jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule in rein schulischer Ausbildung sowie Frei­willigen­dienst­leistende, also FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler oder Bufdis kann mit dem BildungsTicket entspannt alle Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und fast jede Fähre nutzen. 

Für monatlich gerade mal 15 Euro im Abo gilt das Ticket täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche und das im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe bzw. für einen Ver­kehrs­verbund in Sachsen.

So geht's! In drei Schritten zum BildungsTicket

 

 

  1. Kundenkarte beantragen: Für den Abo-Antrag benötigen Sie eine Kundenkarte. Diese können Sie online unter www.vvo-online.de/kundenkarte bestellen.
     
  2. Abo BildungsTicket abschließen: Haben Sie die Kundenkarte für Ihr Kind erhalten, können Sie den Abo-Antrag abschließen. Beantragen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats, damit Ihr Kind im Folge­monat fahren kann. 
     
  3. Chipkarte & Kundenkarte einpacken: Das BildungsTicket wird Ihnen als digitales Ticket auf einer Chipkarte zugeschickt. Das BildungsTicket gilt nur zusammen mit der Kundenkarte.

Hier Abo für das BildungsTicket beantragen

Einfach Logo des Verkehrsunternehmens im VVO anklicken und Abo abschließen:

Abokarte
  • VGH
  • RBO
  • DVB
  • RVSOE
  • DB
VGH RBO DVB RVSOE DB

 

Fragen und Antworten rund um das BildungsTicket

BildungsTicket – Alle Infos auf einen Blick

Das BildungsTicket ist ein Ticketangebot für

  • alle Schülerinnen und Schüler sowie für
  • Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis)
     
  • Das BildungsTicket ist ein ermäßigtes Abo und gilt täglich 24 Stunden und 7 Tage die Woche.
  • Das Abo läuft mindestens 12 Monate und kostet 15 Euro pro Monat.
  • Das Ticket gilt in Regionalzügen, S-Bahnen, Bussen, Trams und im VVO auch auf Fähren.
  • Das Ticket gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte.
  • Das Abo wird bei einem Verkehrsunternehmen in dem Verbund abgeschlossen, in dem sich die Schule bzw. Einsatzstelle befindet.
  • Im VVO sind Fahrrad oder Hund inklusive.
  • Es gilt im VVO auch auf der Weißeritztalbahn, Lößnitzgrundbahn, der Kirnitzschtalbahn, der Schwebe- und Standseilbahn sowie bei der Stadtrundfahrt Meißen und dem Aufzug Bad Schandau.
     
  • VVO-BildungsTicket+ Schüler, deren Wohn- bzw. Schulort im Landkreis Bautzen liegt, haben das BildungsTicket+ und können damit im gesamten Landkreis Bautzen fahren: Geltungsbereich (PDF)
     
  • Das BildungsTicket bieten alle sächsischen Verkehrsverbünde für ihren Verbund an. 

Für welche Schularten gilt das BildungsTicket?

Das BildungsTicket gilt für folgende Schul- und Ausbildungsarten:

  • Grundschule
  • Oberschule
  • Gymnasium
  • Förderschule
  • Berufsschule*

* Azubis können das BildungsTicket nur in Anspruch nehmen, wenn die Ausbildung ausschließlich schulisch durchgeführt wird.


Außerdem können Freiwilligendienstleistende das BildungsTicket beantragen:

  • FSJ’ler (Freiwilliges Soziales Jahr)
  • FÖJ’ler (Freiwilliges Ökologisches Jahr)
  • FdaG’ler (Freiwilligdienst aller Generationen)
  • BufDi (Bundesfreiwilligendienstleistende)

Gibt es eine Altersgrenze beim BildungsTicket?

Eine Altersgrenze gibt es nicht, entscheidend ist nur, ob jemand eine Schule besucht oder Freiwilligendienst leistet.

Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Schule im VVO-Gebiet beziehungsweise der Wohnort des Schülers im VVO-Gebiet liegt: VVO-Tarifzonenplan

Wieso kann ich das Ticket nicht direkt beim VVO bestellen?

Unsere Verkehrsunternehmen sind für den Verkauf von Tickets zuständig. Sie erhalten das BildungsTicket also direkt über die DVB, RVSOE, VGH, RBO oder über die der Deutschen Bahn.

Wie lange gilt das Abo? Verlängert sich das Abo automatisch?

Das BildungsTicket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

Sobald das Kind 15 Jahre alt ist, muss jährlich nachgewiesen werden, dass man zur weiteren Nutzung des BildungsTickets berechtigt ist, da sonst das Abo gekündigt wird. Aber keine Sorge, das Verkehrsunternehmen erinnert Sie rechtzeitig daran.

Hinweis ausblenden

Dank finanzieller Unterstützung des Freistaates Sachsen haben die sächsischen Landkreise und Kreis­freien Städte das BildungsTicket in Sachsen im August 2021 eingeführt.