Barrierefreiheit

Weitere Informationen

Den BITV 2.0-Test führte folgende Agentur durch:

webit! Gesell­schaft für neue Medien mbH
Bärensteiner Straße 30
01277 Dresden
https://www.webit.de

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.vvo-online.de.

Wir sind bemüht, unsere Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Rechtsnormen sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die elektronische Fahrplanauskunft ist nicht vollständig barrierefrei
  • nicht alle Icons, Bilder und Buttons einen vorlesbaren Alternativtext
  • Einzelne Überschriftenebenen sind nicht richtig ausgezeichnet
  • Formulare sind nicht oder nur teilweise barrierefrei
  • Das Kontrastverhältnis einiger Texte und Bedienelemente ist zu gering
  • Die Inhalte können nicht ohne Informationsverlust oder Funktionsbeeinträchtigung bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln oder bei einem 400 %-Zoom (bei einer Ausgangsbreite von 1280 px gesehen) dargestellt werden
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden

Für die Webseite ist ein umfangreicher Relaunch geplant. Ein Ziel des Relaunches ist es, die Seite vollständig barrierefrei zugänglich zu machen.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

  • PDF-Dateien
    Inhalte in PDF-Dokumenten sind nicht oder nur teilweise barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung aller PDF-Dokumente steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Besucher und stellt damit eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern:innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher:innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • Blaufilter,
  • Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Webseite wurde 2014 nach den Richtlinien der Barrierefreiheit umgesetzt und hat im BITV 2.0-Test das Prädikat „Sehr gut zugänglich“ (97,75 Punkte) erhalten.

Den Stand der Barrierefreiheit wurde zuletzt am 11. März 2024 durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen) geprüft.

Diese Erklärung wurde am 5. Februar 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Wir werden Ihre Anfragen während unserer Öffnungszeiten bearbeiten und beantworten.

Sie erreichen uns wie folgt:

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de