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… die dauerhafte kostenfreie Beförderung von Fahrrädern mitsamt Fahrgästen schlichtweg nicht leisten können bzw. dafür der Nahverkehr in ganz Deutschland auch nicht dafür ausgelegt… und deshalb braucht auch das Fahr-, Drei- oder Laufrad sowie der Roller kein Ticket. Auch Fahrradanhänger, die zur Kinderbeförderung benutzt werden, gelten tariflich als Kinderwagen und werden ebenfalls kostenfrei…
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