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…) Der Zweckverband erhebt zur Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Erträge zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen. Die Umlage ist in zwölf gleichen Teilen bis zum dritten Werktag jeden Monats an den Zweckverband zu bezahlen. (2) Für das einzelne Verbandsmitglied bemisst sich die Umlage nach dem Verhältnis…
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